Naturheilpraxis - Ausgabe 03/2001
Hypnose beim Zahnarzt
von Alhild Schuckall-Hendrich

Was ist Hypnose? Hypnose ist ein relativ neuer Name für eine wirksame und in der Menschheitsgeschichte sehr alte Heilmethode. Magisch-suggestive Praktiken wurden zum Heilen von Krankheiten bereits beim ältesten Kultur-Volk, den Sumerern angewandt. Asiatische Autosuggestionsmethoden wie z. B. Yoga werden seit dreieinhalb Jahr-Tausenden ausgeübt.
Aus der Zeit der Antike finden sich Berichte von Patienten, die den Zustand im Tempel des Asklepios als "zwischen Wachen und Schlaf" beschreiben.
Das Wort Hypnose stammt vom altgriechischen Wort "Hypnos", was Schlaf bedeutet.
Hypnose ist ein Mittel, um einen anderen Bewusstseinszustand herbeizuführen. Der Behandler bedient sich direkter und indirekter Methoden, um einen Zustand der hypnotischen Trance herbeizuführen. Das bedeutet, der Patient befindet sich während der Sitzung in einem Zustand tiefer Entspannung. Sein Unterbewusstsein ist hellwach.
Der Patient ist in einem Zustand fokussierter Wahrnehmung und intensiven inneren Erlebens. Die äußere Wahrnehmung tritt dagegen zurück.


Der hypnotische Zustand stellt eine Phase der Erholung für den Körper dar. Der Blutdruck sinkt, die Stress-Hormone (Plasmakortisol und Katecholamine) werden vermindert, die Zahl der für die Immunabwehr wichtigen T- u. B-Lymphozyten steigt, auch die Zahl der für die Blutgerinnung wichtigen Thrombozyten steigt.

Der Patient, der auf sein inneres Erleben konzentriert ist, fühlt keinen oder nur sehr entfernten, stark gedämpften Schmerz. Der Schmerz wird umgedeutet.

Ein Patient, der auf diese Weise die Behandlung durch den Zahnarzt entspannt erleben kann, empfindet die Behandlungssituation weniger beschwerlich und angstauslösend.

Die Hypnotherapie befriedigt zugleich das Bedürfnis des Patienten nach intensiver Zuwendung.

Im durch die Hypnose herbeigeführten Zustand der Trance findet der Patient starken Kontakt zu seinem Unterbewusstsein. Er spürt möglicherweise aus der Tiefe seines Selbst Antworten auf wichtige Probleme. Er greift also mit Hilfe seines Unterbewusstseins auf innere Ressourcen zurück.

Das Ziel der zahnärztlichen Hypnose ist es, dem Patienten schnell und effektiv einen Zustand des entspannten Wohlbefindens während der Behandlung zu vermitteln. In diesem Zustand werden seine eigenen Bewältigungsmechanismen für Angst und Schmerz mobilisiert. Der Patient erlebt die Zahnbehandlung angstfrei und muskulär entspannt.

Hypnose ist ein Therapieverfahren, bei dem es auf die Vorstellungsfähigkeit und Bereitschaft des Patienten ankommt.

Hypnose erfordert eine gute Beziehung zwischen Zahnarzt und Patient sowie die Fähigkeit und Bereitschaft des Patienten in Trance zu gehen.

Allgemein gilt: 10% aller Menschen sind sehr gut hypnotisierbar, 80% gut und 10% schwer hypnotisierbar.

Tieftrance ist in der Zahnarztpraxis nicht erforderlich. Die Induktion der Tieftrance (somnolenter Zustand) erfordert sehr viel Zeit und ist meist nur nach ausführlichem Training möglich.

Es ist unmöglich, einen Menschen gegen seinen Willen in Trance zu versetzen. Die Angst vieler Menschen, sich dem Hypnotisier-Arzt auszuliefern ist daher vollkommen unbegründet. Die Psyche des Menschen verfügt über natürliche Schutzmechanismen, die sofort aktiv werden, wenn ein Mensch spürt, dass er manipuliert werden, oder zu Dingen veranlasst werden soll, die sich gegen sein innerstes Weltbild richten.

Auch die Angst aus der Hypnose nicht mehr zu erwachen ist unbegründet. Am Beispiel einer abendlichen Selbsthypnose (etwa Gedanken an die letzte Urlaubsreise) kann man erleben, dass sich die hypnotische Trance in natürlichen Schlaf umwandelt.

Die zahnärztliche Hypnose als Bestandteil der klinischen Hypnose muss scharf von der Bühnen- oder Showhypnose unterschieden werden. Zu dem angeblich "hypnotischen Verhalten" von "Medien" auf der Bühne führen neben dem Prestige des Bühnenhypnotiseurs ("Showmaster") Erwartungsdruck durch das Publikum und die Auswahl geeigneter Medien. Personen, die während einer Bühnenshow tatsächlich in Hypnose geraten, befinden sich in nicht unerheblicher Gefahr.

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