Regulationsmedizin Ausgabe 4/1999
Amalgam und Politik
Ein aufschlussreiches Antwortschreiben an einen engagierten Patienten
(freundlicherweise zur Information überlassen)

Sehr geehrter Herr Beck,
Frau Bundesministerin Fischer dankt Ihnen für ihr Schreiben vom 17.1.1999 zu Amalgam. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Für die verspätete Beantwortung Ihres Schreibens bitte ich um Entschuldigung. Die Antwort hat sich deshalb verzögert, weil in der letzten Zeit zu Amalgam und anderen Zahnrestaurationsmaterialien mehrere Aktivitäten durchgeführt wurden, deren Ergebnisse ich mit berücksichtigen wollte. Mit den folgenden Ausführungen gebe ich Ihnen einen Überblick über den neuesten Stand. Ich gehe davon aus, dass damit auch Ihre Belange erfasst sind.
Amalgam gehört mit den anderen Füllungswerkstoffen und Dentalgusslegierungswerkstoffen zu der Gruppe der Restaurationsmaterialien in der Zahnmedizin. Es enthält Quecksilber und andere Metalle. Die Restaurationsmaterialien unterliegen seit dem 14.Juni 1998 ausschließlich dem europäischen und deutschen Medizinprodukterecht. Für alle diese Produkte muss der Hersteller für das Inverkehrbringen die in der Europäischen Union einheitlich vorgeschriebenen Grundlegenden Anforderungen erfüllen sowie eine Risikoanalyse und eine klinische Bewertung gegebenenfalls mit klinischen Prüfungen durchführen. Die Produkte müssen von speziellen Prüfstellen, die dafür von Behörden benannt und überwacht werden, zertifiziert werden und unterliegen der Marktüberwachung sowie einem EU-weiten System zur Risikomeldung, -erfassung, -bewertung und -abwehr. Für die Risikoerfassung und -bewertung ist in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und für die Risikoabwehr sind die Bundesländer zuständig. Die Anwendung der Produkte und die Verpflichtung zur Risikominimierung durch den Zahnarzt unterliegen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Die Europäische Kommission hatte zu Amalgam und dessen Alternativen eine Expertengruppe aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter Beteiligung von europäischen Patientengruppen und Wissenschaftlern anderer Staaten eingesetzt. In dieser Gruppe hat auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mitgearbeitet. Diese Gruppe hat das weltweit zur Verfügung stehende Erkenntnismaterial ausgewertet. Die Ergebnisse enthalten u.a. Sicherheitsanforderungen an Amalgam, die an die Hersteller, Prüfstellen und Überwachungsbehörden gerichtet sind.
Die medizinische und toxikologische Bewertung von Amalgam und den anderen Restaurationsmaterialien ergibt, dass für Amalgam ebenso wie für alle anderen dieser Materialien Nebenwirkungen und insbesondere Risiken von Hautunverträglichkeiten und Allergien bestehen. Weitere zugeschriebene Nebenwirkungen wie z.B. Störungen des Nervensystems konnten nicht bestätigt werde.
Die sogenannte "Tübinger-Studie" und die sogenannte "Wassermann-Studie" - letztere hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt erstellen lassen - wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter Beteiligung der Autoren und von Experten bewertet; sie bringen keine neuen Erkenntnisse, die Anlass geben könnten, die bisherige Risikobeurteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu ändern.
Weder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch die Europäische Kommission sehen z.Zt. einen begründeten Verdacht, dass das Quecksilber aus Amalgam negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seine Verkehrsfähigkeit in Frage stellt.
Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde zusammen mit den betroffenen Kreisen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte folgendes Konsenspapier zu Restaurationsmaterialien in der Zahnheilkunde erarbeitet.

1. Die besonderen Vorsichtsvorkehrungen für Schwangere und Stillende sowie hinsichtlich Allergien betreffend nicht nur Amalgam, sondern auch andere Restaurationsmaterialien.

Allergie
Restaurationsmaterialien sind generell nicht zu verwenden, wenn eine nachgewiesene Allergie gegen einen Bestandteil des Restaurationsmaterials vorliegt.

Schwangerschaft
Bei Schwangeren soll auf eine umfangreiche Füllungstherapie verzichtet werden, die über eine Notfallbehandlung (z.B. Schmerzbehandlung, Füllungsverlust) hinausgeht. Bei Schwangeren sollen möglichst keine Amalgamfüllungen gelegt bzw. entfernt werden. Nach derzeitigem Stand des Wissens gibt es keinen Beleg, dass die Belastung des Ungeborenen mit Quecksilber aus den Amalgamfüllungen der Mutter gesundheitliche Schäden beim Kind verursacht. Generell sollten während der Schwangerschaft nur kurz dauernde Behandlungen durchgeführt werden, da Diagnose und Therapie nur eingeschränkt möglich sind. Alternativ zu Amalgam sind Glasionomere, Kompomere u.ä. möglich

Bericht über die Wirkung von Elektrosmog, insbesondere von gepulster Hochfrequenzstrahlung, bei Zahnmetallbelastung

Folgender(r ) Zuschrift (Beitrag) um Thema Elektrosmog wird unkommentiert wiedergegeben und sollte als Diskussionsanstoß dienen.

Nachdem ich seit dem 25. Lebensjahr zeitweise gesundheitliche Probleme hatte, die mangels organischer Befunde ärztlicherseits als vegetative Dystonie bzw. psychosomatisch erklärt wurden, verschlimmerte sich mein Zustand ab Oktober 1987 erheblich. Im August 1988 wurde mittels EAV u.a. eine massive Schwermetallbelastung durch Amalgam festgestellt. "Entgiftungsversuche" anderer Ärzte überforderten meine geschädigten Ausleitungsorgane und führten zu einer weiteren Verschlechterung. Es entwickelte sich u.a. eine Elektrosensibilität, die mir den weiteren Aufenthalt in unserer Wohnung in F. unerträglich machte. Diese befand sich im Erdgeschoss eines größeren Gebäudes, dessen Decken und fast alle Wände aus Stahlbeton bestanden. Unter der Wohnung lag der HA-Raum mit sämtlichen für die Elektrifizierung des Gebäudes und Steuerung von Fahrstuhl und Lüftern erforderlichen Einrichtungen.
Zu einer fast wundersamen Besserung meines Zustandes kam es, als ich ab 31.10.1990 Gelegenheit hatte, mich in einem Ferienhaus an der Ostseeküste aufzuhalten. Innerhalb von 24 Stunden bemerkte ich, dass mein Körper wieder "funktionierte" und ich auch wieder schlafen konnte. Im August 1991 wechselte ich ein anderes Ferienhaus, und auch dort ging es trotz zwischenzeitlicher akuter gesundheitlicher Probleme weiter aufwärts. Ich wurde körperlich belastbarer, und auch meine geistige Leistungsfähigkeit nahm wieder zu. Meine Elektrosensibilität und MCS besserten sich allerdings nicht, konnte solche Belastungen aber weitestgehend meiden. Im Rahmen einer Selbsthilfegruppe und als Rechtsbeistand versuche ich seit 1995, anderen Betroffenen zu helfen.
Da ein dauerndes Wohnen in dem Ferienhaus nicht möglich war, suchte ich ab 1995 eine für mich geeignete Wohnung. Ich fand diese in E., nachdem eine Messung der el. -magn. Belastung durch die Stromversorgung geringe Werte ergab. Vor dem Einzug im Herbst 1996 renovierte ich die Wohnung wegen der MCS mit unproblematischen Materialien und fühlte mich dort zunächst auch wirklich wohl. Ein im Juni 1996 durchgeführter EAV-Test hatte gute Werte ergeben, und so bestand Aussicht, die für mich kostspielige Behandlung in absehbarer Zeit beenden zu können. Der Test hatte keine Schwermetallbelastung mehr gezeigt.
Bevor ich den weiteren Verlauf schildere, möchte ich bemerken, dass die Symptome oft schwer zu beschreiben und Nichtbetroffenen verständlich zu machen sind. Ich kann mich heute nicht mehr an alle Veränderungen meines Befindens erinnern, zumal auch unangenehme Reaktionen oft zu einer erfolgreichen Behandlung gehören. Ich beschränke mich deshalb auf deutliche neue Symptome, die, rückschauend betrachtet, von Bedeutung sein dürften:
Im Mai 1997 bekam ich plötzlich massive LWS-Beschwerden. Statt einer bereits terminierten Röntgen-Aufnahme entschied ich mich für einen EAV-Test, der eine deutliche Silberamalgambelastung im WS-Bereich zeigte. Nach zweimaliger Bioresonanztherapie besserten sich die Beschwerden schnell.
Im November 1997 traten Schmerzen im linken Knie auf, und es schwoll stark an. Auch hier zeigte der EAV-Test eine Quecksilberüberlastung (für "Insider": bis zu 38-facher Verstärkung). Diesmal blieb der Behandlungserfolg lange Zeit aus, und ich musste mich monatelang beim Gehen einer Unterarmstütze bedienen. Die Konzentrationsfähigkeit und geistige Leistungsfähigkeit ließen zunehmend nach. Ich bemerkte gelegentlich Herzstolpern, und mir fiel auf, dass mein Ruhepuls oft deutlich höher war (besonders nach dem Aufwachen im Bett). Bei körperlicher Belastung hatte ich dagegen keine Probleme. Trotz vegetarischer Ernährung stieg der LDL-Wert von 170 auf 219, und die Zahl der Leukozyten sank wieder. Im Bett bemerkte ich morgens Schmerzen in der rechten Hüft-/Nierengegend und rechten Oberbauch. EAV-Tests zeigten immer wieder Schwächen im Bereich Leber/Galle/Nieren/Dünn- und Dickdarm, so dass diese mitbehandelt werden mussten. Auch meine Kopfgeräusche (helles Klingen im Kopf) nahmen zeitweise zu. Große Gedanken machte ich mir darüber weiter nicht, weil ich die Symptome immer als unvermeidliche Behandlungsreaktion ansah. Eine andere Ursache vermutete ich nicht, obwohl ich schon manchmal das Gefühl hatte, dass meine Elektrosensibilität zunahm, in meiner Wohnung dafür aber keine Ursache sah.

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