Akupunktur Ausgabe 01/1999
Akupunktur auf dem Praxisschild
Ärzte dürfen künftig die Bezeichnung „Akupunktur“ auf ihre Praxisschilder, Briefpapiere und Visitenkarten schreiben, obwohl es keine Gebiets- oder Zusatzbezeichnung der Weiterbildungsverordnung ist.

Akupunkturausbildung in Deutschland zwischen Qualitätssicherung und Kommerz
Kündigung durch die Kassen
In diesen Tagen bekommen immer mehr Akupunkteure ein Schreiben ihrer Krankenkassen, das sie auffordert, ihre Zertifikate bzw. Qualifikationen vorzulegen. Dabei fallen einige Kollegen aus allen Wolken, weil ihnen von den Kassen lapidar mitgeteilt wird, daß ihre Qualifikation nicht ausreiche oder bei der falschen Gesellschaft erworben sei und deshalb die von ihnen akupunktierten Patienten die Kosten für die Behandlung nicht mehr erstattet bekämen.
T. Weinschütz

Subjektives Erleben von Akupunkturarealen:
Die Duplizität des Yingtang
Was den vorliegenden Fall unseres Erachtens nach berichtenswert macht, ist zum einen die Tatsache, daß die Patientin zwei übereinanderliegende Punkte „Yintang-Areal“ als Eintrittspforten von „Kräften“ oder „Energien“ wahrnahm. Andererseits gelang es ihr, in ausdrucksvollen Darstellungen die angesprochene Duplizität zu bescheiben.

Über die Bedeutung der Nadelmanipulation in der Akupunktur
Nicht nur die Technik und Art der Manipulation von Akupunkturnadeln werden häufig kontrovers diskutiert, sondern auch ihre Bedeutung überhaupt wird angezweifelt. Nach unserer Erfahrung wird der Manipulation in Deutschland insgesamt zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die Manipulation ist dann richtig durchgeführt, wenn neben der Technik die Eigenwirkung des Akupunkturpunkts, die Punktekombination, das Krankheitssyndrom und der Körpertyp berücksichtigt werden.

Frage: Wann verjährt die Akupunkturrechnung?
Der Fall: Nach dem Jahreswechsel zu 1999 will der Patient nicht mehr bezahlen.

Akupunktur auf dem Prüfstand
Zur Zeit finden Beratungen des Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zur Akupunktur statt. Die Besonderheit der aktuellen Situation gründet sich daher, daß durch die neue Gesetzgebungsinitiative („Vorschaltgesetz“) die Zuweisung zu Satzungsleistungen nicht mehr möglich ist. Der Ausschuß wird also eine definitive Entscheidung zur Akupunktur treffen müssen!

Originalarbeit:
C. Berwanger und F.-L. Welter
Von der Behandlungsmöglichkeit der Meralgia paraesthetica mittels Schädelakupunktur nach Yamamoto
Es wird von der Behandlungsmöglichkeit der Meralgia paraesthetica durch ein spezielles Akupunkturverfahren (Yamamoto, Neue Schädelakupunktur, YNSA) berichtet.
An zwei Fallbeispielen wird aufgezeigt, wie durch wenige Sitzungen mit jeweils einer Akupunkturnadel eine deutliche Beschwerdereduktion erreicht werden kann. Neben der Angabe subjektiver Besserung kann der Therapieerfolg durch die Ableitung somato-sensibel evozierter Potentiale gestützt werden.

Originalarbeit:
E. T. Peuker, F. Diederich, H.-U. Hecker, A. R. White, E. Ernst, T. J. Filler,
Internationale Studie zu akupunkturbedingten Nebenwirkungen und Komplikationen
In einer prospektiven Studie sollen über einen Zeitraum von zwei Jahren Nebenwirkungen durch Akupunktur erfaßt und statistisch ausgewertet werden. Dieses Projekt mit dem Namen SAFA (Survey of Adverse Events Following Acupuncture) wurde vom Department of Complementary Medicine in Exeter (UK) initiiert (White et al., 1997) und wird zusammen mit dem Institut für Anatomie und der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster durchgeführt.

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