Zeitschrift für Phytotherapie - Ausgabe 02/2000 |
Editorial
Dieses Editorial fällt zeitlich zusammen mit zwei für die Phytotherapie
bedeutsamen Publikationen: Beide Publikationen bergen Besorgnis für eine mögliche Einschränkung der ärztlichen
Handlungs- und Verschreibungsfreiheit bei einer therapeutischen Verwendung von HMPs; die
»Liste 2000« zudem noch durch deren Selektion aus Gruppen grundsätzlich vergleichbarer
Arzneimittel und damit der Gefahr einer über den Empfehlungscharakter hinausgehenden,
unzulässigen Bevormundung der Patienten. So finden sich sowohl in der Leitlinie als auch in der Entstehungspublikation Hinweise
über »Naturheilverfahren«. Erstaunlich ist nur, dass trotz der beanspruchten
Transparenz im Dunkeln bleibt, welche Fachgesellschaft in der Stufe 6 des Verfahrens
offiziell für die Belange eines durchaus möglichen Einsatzes einer allopathischen
Phytotherapie und deren sachgerechter Begründung um Kommentierung angefragt wurde. Das
bleibt vor allem bedauerlich, weil sich viele der Einzelheiten des Entstehungsprozesses in
hervorragender Weise gerade auf eine Beteiligung der Phytotherapie bei einer Behandlung
des Symptomenkomplexes »Brennen beim Anzuerkennen sind durchaus »hausärztliche Besonderheiten« bei einer Diskussion der Anwendung von »Evidence basierter Medizin« (EBM). Auch hier bestehen enge Analogien zur Phytotherapie (vgl. S. 94). Wenn also die DEGAM-Leitlinien ein »Praxisorientierter Handlungsleitfaden« sein sollen, so gehörten in diese erste Leitlinie der DEGAM mit gutem Recht auch die Phytotherapeutika (HMP), die auf eine Wirksamkeit bei diesem Symptomen- komplex verweisen können, ohne dass beispielsweise eine Gefahr besteht, zur Antibiotika/ Chemotherapeutika-Resistenz beizutragen. Interessant, weil auch im Bereich urologischer krankhafter Abweichungen, ist die Tatsache, dass bei dem Entstehungsprozess eines anderen Leitlinienpapiers, der »BPH (Benigne Prostata- hyperplasie)-Leitlinie« der DGU (Deutsche Gesellschaft für Urologie), die Gesellschaft für Phytotherapie als wissenschaftliche Fachgesellschaft nachhaltig am Verfahren beteiligt war und bei der anstehenden Überarbeitung sein wird. Unser Vorschlag: Im Hinblick auf das »Verfalldatum« der Leitlinie und der zuvor
notwendigen Überarbeitung auch Spezialisten der Phytotherapie zu hören sowohl aus
der Grundlagen- als auch insbesondere aus der klinischen Forschung. Aus der Sicht der
Gesellschaft für Phytotherapie ist dabei ausdrücklich, zumindest über das im amtlichen
Zulassungsverfahren bekannte Instrument einer sinnvollen und gut dokumentierten
Anwendungsbeobachtung, die hausärztliche Praxis mit ihrem großen Erfahrungswissen
einzubinden. Nur mit »Evidenz« (EBM) lässt sich, zumindest bei dem hier in Rede
stehenden Symptomenkomplex, das Problem Dieser sich wahrhaft zum »Komplex« ausweitende Sachverhalt mit erheblicher Bedeutung für die Phytotherapie macht eine Darstellung und Kommentierung zwingend notwendig (vgl. S. 102ff). Ihre Meinungen, verehrte Leserinnen und Leser der ZPT, zu diesem »Komplex« sind sehr willkommen. *1. Notwendige Arzneimittel. Empfehlungen zum Gebrauch pflanzlicher, homöopa- 2. Transparenzkriterien für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Herausg. Th. Dingermann. Verlag Karger 2000, ISBN 3-8055-7045-7. Fritz H. Kemper Buchbesprechungen 63,66 Kongresse · Weiterbildung 66 Phytotherapie International Kongreßbericht Aus der Apotheke Forum 102 Originalarbeiten EBM: Evidence-based (Phyto) medicine versus Experience-based Portrait einer Arzneipflanze Impressum 115 |
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